Unsere Leistungen im Überblick
Immobilienrecht
Möchten Sie eine Immobilie (Haus, Bauplatz, Grundstück, Eigentumswohnung oder Gewerbeimmobilie) kaufen oder verkaufen, schenken oder verschenken, so müssen Sie hierzu einen Notar mit der Beurkundung Ihres Vertrages beauftragen. Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich ausgewogen ist und dass Risiken der Beteiligten vermindert werden. Der Notar berät die Beteiligten über die Vertragsregelungen und sorgt für den Vollzug des Vertrags im Grundbuch.
Der Kauf oder die Schenkung einer Immobilie ist für viele Kunden ein wichtiger und finanziell weitreichender Schritt im Leben. Wir beraten Sie in Ihren Angelegenheiten, bringen Ihre Anliegen in rechtssichere Formulierungen und wickeln ihre Verträge schnell und sorgfältig ab. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Behörden, Gerichten und vor allem mit dem Grundbuchamt.
Zur schnellen und guten Vorbereitung eines Vertrages, stehen Ihnen unter Formulare Datenblätter zur Verfügung.
Erben und Vererben
Nach dem Tod kommt es häufig zu Streitigkeiten der Hinterbliebenen, meistens weil ein Testament fehlt oder ein privatschriftliches Testament unwirksam oder mehrdeutig ist.
Wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite, um Ihre individuellen Wünsche bei der Testamentsgestaltung rechtlich abzusichern und um Streit zwischen ihren Hinterbliebenen zu vermeiden. Bei uns erhalten Sie eine unabhängige und ausgewogene Beratung. Bei der Nachlassplanung haben wir alle Aspekte des Erbrechts sowie des Pflichtteilsrechts im Blick. Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragen, z.B. bei einer Nachfolgeregelung im Unternehmen, können eine wichtige Rolle spielen und werden mit einbezogen.
Bei der Beantragung eines Erbscheins oder der Ausschlagung einer Erbschaft stehen wir Ihnen ebenfalls mit unserem Fachwissen zur Verfügung. Auch sind wir bei der Auseinandersetzung des Nachlasses behilflich.
Unternehmen und Vereine
Kleinen und großen Unternehmen stehen wir in allen notariellen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung. Unsere Tätigkeiten umfassen zum Beispiel die Gründung von Gesellschaften, die Protokollierung von Gesellschafterversammlungen, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Umwandlung im Sinne des Umwandlungsgesetzes, die Regelungen bei der Unternehmensnachfolge.
Sollten Sie eine Firma gründen wollen, so unterstützen wir Sie bei der Wahl der Rechtsform, bei dem Aufsetzen der erforderlichen Verträge, bei den notwendigen Handelsregisteranmeldungen und bei der Eintragung im Handelsregister. Selbstverständlich stehen wir Ihnen nach der Gründung der Gesellschaft mit rechtlichem Rat zu Seite. Wir korrespondieren eng mit Rechtsanwälten und Steuerberatern.
Ebenfalls betreuen wir Vereine bei Ihrer Gründung und bei späteren Änderungen im Vereinsregister.
Ehe und Familie
Der Schritt in eine Lebensgemeinschaft, verheiratet oder nicht, ist für die Partner einer der wichtigsten in ihrem Leben. Im Familienrecht stehen wir Ihnen als kompetenter, unabhängiger und unparteiischer Berater zur Seite. Das Familienrecht deckt viele Facetten des Lebens ab, hier können nur ganz individuell auf Sie zugeschnittene Lösungen gefunden werden.
Bei der Eheschließung beraten wir Sie in Fragen des Ehevertragsrechts z.B. des Güterstandes, des Versorgungsausgleichs oder des Unterhalts, sowie der Vermögens- und Testamentsregelung. Bei einem möglichen Scheitern der Ehe, stehen wir Ihnen ebenfalls mit rechtlichem Rat und Fingerspitzengefühl zur Verfügung. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können die Partner erforderliche Regelungen vereinbaren. Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann Streit vermeiden und Kosten sparen.
Bei der Adoption eines Kindes setzen wir Ihnen die erforderlichen Anträge an das Familiengericht auf.
Vollmachten (Notfallvorsorge)
Die (General-)Vorsorgevollmacht wird im Rechtsverkehr immer bedeutender und zahlreicher. Jeden kann es durch Krankheit oder Unfall treffen, nicht mehr in der Lage zu sein seine Geschäfte selbst regeln zu können. Sollte die Person keine Vorsorge durch die Erteilung einer Vollmacht getroffen haben, so kann niemand, auch nicht der Ehegatte oder die weiteren Angehörigen, die Geschäfte übernehmen, fortführen oder rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben. Hierzu bedürfte es eines gerichtlichen Verfahrens, in welchem am Ende ein Betreuer bestellt wird. Deshalb ist es empfehlenswert, bereits in gesunden Tagen Vorsorge zu treffen. Mit einer Vollmacht können Sie die Bestellung einer fremden Person zu Ihrem Betreuer vermeiden.
Wir helfen Ihnen bei der Ausgestaltung Ihrer individuellen General-, Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht. Unsere Vollmachten genießen im Rechtsverkehr höchstes Vertrauen.
Sonstige notarielle Tätigkeiten
Zu unseren weiteren Tätigkeiten zählen unter anderem:
- die Bestellung von Grundschulden und die Abgabe von Schuldanerkenntnissen sowie der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung
- die Beurkundung von Eiden und eidesstattlichen Versicherungen
- Tatsachenbescheinigungen
- Existenz- und Vertretungsbescheinigungen
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
- die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen, Wechsel- und Scheckprotesten
- die Durchführung von Versteigerungen und Verlosungen
- die treuhänderische Verwahrung von Geld und Wertsachen